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Fritz Bauer und die „Frankfurter Auschwitz-Prozesse“

„Wenn ich mein Dienstzimmer verlasse, betrete ich Feindesland“. Zum 60. Jahrestag der „Frankfurter Auschwitz-Prozesse“ hat die Philologin Kerstin Steitz

Fritz Bauer und die „Frankfurter Auschwitz-Prozesse“

„Wenn ich mein Dienstzimmer verlasse, betrete ich Feindesland“.

Zum 60. Jahrestag der „Frankfurter Auschwitz-Prozesse“ hat die Philologin Kerstin Steitz eine Recherche veröffentlicht, die sich mit Texten und Filmen befasst, die dem Gerichtsverfahren nachgehen, das Fritz Bauer – trotz großer Widerstände – damals initiiert hat. In diesem Zusammenhang standen von 1963 bis 1965 zweiundzwanzig Männer vor dem Schwurgericht in Frankfurt a. M., angeklagt wegen Mord und Totschlag im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau. Das deutsche Strafrecht war jedoch nicht ausgestattet, um den Massenverbrechen juristisch und historisch umfassend gerecht zu werden, da es diese nur als gewöhnliche Mord- und Totschlagsfälle behandelte. Für Fritz Bauer kam dies einer Trivialisierung gleich, die zentrale Aspekte des Vernichtungsvorgangs nicht angemessen darstellen kann; er war sich dieser strafrechtlichen Grenzen bewusst und bezeichnete den Frankfurter Auschwitz-Prozess deshalb als „juristische Verfremdung von Auschwitz“. Um dieser „Verfremdung“ entgegen zu treten, appellierte er an Autoren und Kulturschaffende, sie mögen in der Sache Verantwortung übernehmen und aussprechen, wozu „der Prozess nicht im Stande war“. Die Philologin Kerstin Steitz hat nun literarische Texte und Filme untersucht, die dieser Aufforderung nachgekommen sind und somit beabsichtigten, dem notwendigen Ruf nach Gerechtigkeit auch aus nicht-juristischer Perspektive beizustehen.
Der Jurist Fritz Bauer (1903-1968) hatte ein ethisches Projekt, das zur Demokratisierung im Deutschland der Nachkriegszeit beigetragen hat; es konnte dazu beitragen, das kollektive Schweigen über die NS-Zeit zu brechen und eine juristische Aufarbeitung in Gang setzen. Bauer war nicht nur ein engagierter Staatsanwalt, sondern u.a. Mitbegründer der „Humanistischen Union“ und zudem ein Kenner von Kunst, Theater und Architektur. Seit der Weimarer Republik Sozialdemokrat, damit Weggefährte von Kurt Schuhmacher, wird er 1933 als Amtsrichter entlassen und inhaftiert. Nach Exil in Dänemark und Schweden kehrte er 1949 nach Deutschland zurück. Bereits im Exil hatte er die strafrechtliche Verfolgung zu seiner Lebensaufgabe gemacht; mit seinem Plädoyer „Die Kriegsverbrecher vor Gericht“ legte er 1945 (übersetzt aus dem Schwedischen) dar, dass an der völkerrechtlichen Legitimität eines alliierten Strafgerichtshofs kein Zweifel besteht. In der BRD wurde sein Buch in juristischen Fachkreisen zunächst ignoriert. Er wird jedoch Richter in Braunschweig und 1956 in das Amt des Generalstaatsanwalts nach Frankfurt berufen. Weil die ehemaligen Täter und Mitläufer nach dem Zweiten Weltkrieg seine Zeitgenossen waren, pflegte der Re-migrant, dem viele Ressentiments entgegenschlugen, zu sagen: „Wenn ich mein Dienstzimmer verlasse, betrete ich Feindesland“. Doch er hatte auch Freunde, die ihm halfen, an seiner Aufgabe nicht zu verzagen.

Worte von „Totstellern“ – „Die Ermittlung“
Die angeklagten Männer in den „Auschwitzprozessen“ konnten sich besonders gut totstellen, das Grauen in den Vernichtungsfabriken war ihnen angeblich entgangen, wie sie beteuerten: „Ich habe dieses Schutzlager nie betreten“, „ich habe nichts davon gehört und nichts davon gesehen“, „ich habe niemals Dienst auf der Rampe gemacht.“ All dies lässt sich in dem Standardwerk „Auschwitz – Bericht über die Strafsache gegen Mulka und andere vor dem Schwurgericht Frankfurt“ im Detail nachlesen, verfasst von Bernd Naumann. Der Journalist hatte den Mammutprozess für die F.A.Z. verfolgt und Gerichtsreportagen verfasst, die nicht nur Hannah Arendt 1966 beeindruckten. Auch der Dramatiker Peter Weiss widmete sich diesen und übernahm Passagen daraus in sein Theaterstück „Die Ermittlung“.
Weitere Autoren und Filmemacher verarbeiteten die Prozessakten und inoffiziellen Protokolle als Quellenmaterialien, sodass dem Strafprozess differenzierte Perspektiven und Narrative hinzugefügt wurden, die der „juristischen Verfremdung“ entgegentraten; deren Anliegen war stets, die deutsche Nachkriegsgesellschaft über das Geschehen zu informieren und einen „erzieherischen“ Effekt zu erreichen. Dies verdeutlichen die Recherchen zu Autoren und Filmemachern in der Studie von Kerstin Steitz; die Autorin führt auch aus, inwiefern sich die Kategorien literarischer und filmischer Werke von einem Gerichtsverfahren unterscheiden. Im Mittelpunkt steht die Interpretation mehrerer grundlegender Texte und Filme zum Thema, nämlich Horst Krügers „Im Labyrinth der Schuld“ (1963) sowie Peter Weiss‘ „Die Ermittlung. Oratorium in 11 Gesängen“ (1965) sowie die drei Filme „Zeugin aus der Hölle“ (1965), „Mord in Frankfurt“ (1968) und „Im Labyrinth des Schweigens“ (2014). Kerstin Steitz untersucht diese Werke als „performative Lehrstücke und kritische künstlerische Bearbeitungen des Verfahrens, die sich als Alternative zur Gerichtsform positionieren“ und zeigt zudem, wie sich die einzelnen Werke miteinander in Dialog begeben.

„Die Ermittlung: Oratorium in 11 Gesängen“
Die Aussagen der Überlebenden erschüttern. Da liest man zum Beispiel vom Zeugen Hugo Breiden, der in Tränen ausbricht, während er im Gerichtssaal seinem Peiniger, dem SS-Oberscharführer Wilhelm Boger, gegenübersitzt: Bis zur Bewusstlosigkeit habe der Angeklagte ihn gefoltert, auf einem Marterinstrument, das man „Bogerschaukel“ nannte und berichtet von den Qualen als Gefangener in einem Stehbunker. Des Weiteren die Worte des Arztes Czesław Głowacki, der aus Warschau nach Frankfurt gekommen war, um auszusagen. Als Leichenträger musste er die Körper der Gefangenen, die man im Block 11 exekutierte, ins Krematorium bringen: „Ich sah Leute, die Haare in den Fäusten ganz festgehalten haben, die sie sich oder anderen ausgerissen hatten. Ich habe Menschen gesehen, die ganz fest umschlungen waren. Ich habe auch Finger gesehen, die ganz zerbissen waren.“ Die Angeklagten im Auschwitz-Prozess geben sich borniert und wiederholen uneinsichtig: „Ich war dort in keiner Weise aktiv“. Das Theaterstück von Peter Weiss ist so aufgebaut, dass die Berichte der Überlebenden der NS-Vernichtungslager den wütenden Leugnungen der Täter gegenüberstehen.
Hier die überheblichen und larmoyanten Vollzugsdiener des Grauens, meist wieder in guten Positionen im Nachkriegsdeutschland mit seiner weitverbreiteten Verdrängung. Und auf der anderen Seite die um Fassung ringenden Zeugen und ihre Berichte von Folter, Sadismus und Massenmord. Teils beschuldigten sie sich gar selbst für das, was sie damals taten, um überleben zu können. Die Berichte der über dreihundert Zeugen, davon allein mehr als zweihundert Überlebenden, sind an Grausamkeit kaum zu überbieten, etwa ihre Aussagen zur sogenannten „Sprechmaschine“. An sie ließ der Sadist Wilhelm Friedrich Boger seine Opfer fesseln und prügelte sie zu Tode. Manche zeigen eine verbrecherische Lust an der Gewalt, andere bewegen sich in einer Grauzone, nicht nur die üblichen Mitläufer und Befehlsempfänger, sondern auch die in der Hierarchie aufgestiegenen Häftlinge, die, um überleben zu können, sich an der Todesmaschinerie beteiligen mussten, darunter etwa deportierte Ärzt*innen, die zur Mitarbeit bei der Selektion gezwungen waren. Den Lesern und Zuschauern der dramatischen „Ermittlung“ und anderen Werken zum Thema könnte es schwerfallen, bloß unbewegte Zuschauer zu bleiben.

  • Kerstin Steitz. Fritz Bauer und die literarische und filmische Bearbeitung des Frankfurter Auschwitz-Prozesses 1963–1965. 304 S. Wallstein 2025

Foto: Generalstaatsanwalt Fritz Bauer © CV Films

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