Teil II: Aus dem grausamen, blindgeweinten 20. Jahrhundert
„Die Besatzungsmacht stellte die Pläne für das besetzte Gebiet auf und übermittelte sie dem französischen Verkehrsministerium, das der SNCF
„Die Besatzungsmacht stellte die Pläne für das besetzte Gebiet auf und übermittelte sie dem französischen Verkehrsministerium, das der SNCF die nötigen Anweisungen zu erteilen hatte. Deren Ausführung wurde von Beamten der Reichsbahn überwacht (…)“ Hans Umbreit. Der Militärbefehlshaber in Frankreich 1940-1944
Teil II
„Die Eisenbahnen im Elsaß und in Lothringen mußten nach Abschluß der militärischen Operationen unverzüglich mit geschulten Kräften der angrenzenden Reichsbahndirektionen in Betrieb genommen werden (…) die lothringischen Strecken der Reichsbahndirektion Saarbrücken, die elsässischen Strecken der Reichsbahndirektion Karlsruhe unterstellt.“ Geschäftsbericht der Deutschen Reichsbahn für 1940
NS-Besatzung plündert und funktionalisiert die SNCF
Ab 22. Juni 1940, nach Unterzeichnung des Waffenstillstands, der ein Diktat war, Auftakt zu Verhandlungen und kein Frieden, wirken Wehrmacht, CdZ und Reichsbahn bei der Besetzung Frankreichs und der Annexion von Elsass-Lothringen zusammen, um „rollendes Material“ zu beschlagnahmen, Bahnstrecken der SNCF unter Kontrolle zu bringen und Kriegsziele zu unterwerfen. Der Historiker Hans Umbreit vermerkt: „Nach Artikel 13 des Waffenstillstandsvertrag war Frankreich zur Behebung aller Schäden am Verkehrsnetz verpflichtet (…). Während des Westfeldzuges waren rund 50.000 französische Eisenbahnwaggons zerstört worden. Durch den Abtransport der Beute gelangten (bis zum 6.10.1940) 135.000 Güterwagen nach Deutschland, von denen 85.000 als vorläufige Leihgabe bei der Reichsbahn verbleiben sollten (…) 25.000 Waggons mussten für den Bedarf Elsass-Lothringens abgestellt werden.“ (Umbreit, S. 249)
DRB kontrolliert Streckennetze und Befehlsketten
Frankreich besaß insofern nur noch wenige Lokomotiven, die besten waren ins „Reich“ überführt worden. Nun erfolgte des Weiteren, laut „Geschäftsbericht der Deutschen Reichsbahn (DRB) für 1940“, ab Juli eine Integration französischer Streckennetze in das System der DRB: „Die Eisenbahnen im Elsaß und in Lothringen mußten nach Abschluß der militärischen Operationen unverzüglich mit geschulten Kräften der angrenzenden Reichsbahndirektionen in Betrieb genommen werden.“ Im Einvernehmen mit den CdZs wurden „die lothringischen Strecken der Reichsbahndirektion Saarbrücken, die elsässischen Strecken der Reichsbahndirektion Karlsruhe unterstellt.“ Und: „(…) Die Besatzungsmacht stellte die Pläne für das besetzte Gebiet auf und übermittelte sie dem französischen Verkehrsministerium, das der SNCF die nötigen Anweisungen zu erteilen hatte. Deren Ausführung wurde von Beamten der Reichsbahn überwacht (…). Eine deutsche Verbindungsstelle für das unbesetzte Gebiet hatte ihren Sitz in Marseille.“ (Umbreit, 251) Durch die Verbindungsstelle in Marseille hatte die DRB noch vor Besetzung der „Südzone“ im November 1942 Zugriff auf den französischen Bahnverkehr. Kurz nach Waffenstillstand wird ferner in Paris die W.V.D (= Wehrmacht Verkehrsdirektion) eingerichtet (15.7.40), die Weisungsbefugnis gegenüber der SNCF hat (s.: L’ordre du jour n°35 + n°36: sncf.com). Im Juli sendet Werner Göritz, Oberstkommandant der W.V.D, einen Brief an den Generaldirektor der SNCF und unterstreicht:
„(…) Alle Beamten, Agenten und Arbeiter der SNCF unterliegen den deutschen Kriegsgesetzen. Die deutschen Kriegsgesetze sind sehr streng, fast in allen Fällen sehen sie die Todesstrafe oder harte Arbeit für Leben oder Zeit vor.“ (forum-der-wehrmacht.de)
Das „Blaubuch“, d.h. der Geschäftsbericht der Deutschen Reichsbahn für 1940, berichtet im Herbst 1940 über die Erweiterung des Netzes, die etwa auch mit sich bringt, dass der Schnellzugdienst über das vergrößerte Reichsgebiet in alle besetzten, verbündeten und neutralen Staaten Europas reichte. Die Strecken Elsass-Lothringen sind in den Fernverkehr einbezogen. Am 25.7.1940 fährt ein erster Zug über die provisorisch aufgebaute Brücke bei Breisach, die für die NS-Politik im „Gau-Oberrhein“ dringend benötigt wurde, z.B. um konfiszierte Güter und „rollendes Material“ ins „Altreich“ zu transportieren.
Deutsche Ämterorganisation der Bahnstrecken Elsass-Lothringen
Am 2.8.1940 werden die Bahnstrecken Elsass-Lothringen offiziell dem Deutschen Reich eingefügt, d.h. unter „deutscher Ämterorganisation den Reichsbahndirektionen Karlsruhe und Saarbrücken zugeteilt“, steht in Eugen Kreidlers „Die Eisenbahnen im Machtbereich der Achsenmächte während des Zweiten Weltkriegs“. Kontrolleure der Wehrmachtverkehrs- und Eisenbahnbetriebsdirektionen (EBD) waren mit Befugnissen gegenüber den französischen Eisenbahnern ausgestattet. Um deutsche Eisenbahner, stationiert in Belgien und Frankreich, kümmert sich Staatssekretär Kleinmann, der sich auf diesbezüglichen Reisen auch in Paris mit Wehrmacht und Militärverwaltung („Die Reichsbahn“, Oktober 1940) bespricht.
Sprengung und Wiederaufbau von Brücken
Zahlreiche Details zur Situation der SNCF im Elsass und im lothringischen Moselgebiet bietet die Untersuchung „Les chemins de fer en Alsace-Moselle pendant la Seconde Guerre Mondiale“; der Historikers Joël Forthoffer hält fest, dass es mit Beginn des Zweiten Weltkriegs und Evakuierung der elsässischen Bevölkerung bereits ab 1. September 1939 zu defensiven Umstrukturierungen bei der SNCF kommt. Zudem werden beim Rückzug der französischen Armee aus dem Grenzgebiet zu NS-Deutschland bis Mai 1940 insgesamt 109 Eisenbahnbrücken gesprengt. Als die Nazis am 15. Juni den Rhein bei Marckolsheim überqueren, waren provisorische Brücken eingerichtet worden.
Einen Monat später (15. Juli 1940) wird die SNCF von der DRB informiert, dass die Eisenbahnstrecken in Elsass-Lothringen nun von ihr betrieben würden und sie allein Befehlsgewalt habe. Die Reichsbahndirektion Karlsruhe diktiert etwa der SNCF-Direktion in Vesoul: „J’attire votre attention que les Chemins de fer d’Alsace sont gérés par nous et ne doivent dorénavant plus accepter des ordres des autorités française. Nous vous prions de vous abstenir d’adresser à l’avenir des ordres semblables. Pour tout renseignement, prières de vous adresser à la direction des Chemins de fer du Reich à Karlsruhe“ (Forthoffer, 37). Im Laufe des Monats August werden Führungskräfte der SNCF ihrer Funktion enthoben und aus Inner-Frankreich stammende Mitarbeiter vertrieben, den französischen Behörden wird untersagt mit dem ehemaligen Streckennetz zu kommunizieren. Am 19. Juni hatte die Wehrmacht Straßburg besetzt, wobei sich die DRB etwa auch der SNCf-Werkstätten von Bischheim bemächtigt; die Mitarbeiter werden verhört und deportiert, falls sie sich der NS-Ideologie widersetzten. Die Rheinbrücke Straßburg-Kehl wird instandgesetzt und der Eisenbahnverkehr startet im September 1940. Die strategisch bedeutende Bahnbrücke in Breisach war bereits am 25. Juli wieder aufgebaut. Weitere Instandsetzungen folgen zügig.
All dies bildet die Voraussetzung für die „reibungslose“ Abschiebung der jüdischen Bevölkerung aus Südwestdeutschland am 22.10.1940, NS-Einsatzkommandos und Polizeieinheiten, die vorher in Elsass-Lothringen agierten, sind an der Abholaktion beteiligt. Vichy-Frankreich wurde mit dieser Verschleppung überrumpelt und versuchte die Züge zurückzuschicken – vergeblich. Eine politische Protestwelle folgte, die weitere geplante Verschleppungen (etwa aus Hessen) nach Frankreich verhinderte (Browning, 144ff.); danach änderte sich nun ebenfalls die Politik für das Generalgouvernement im besetzten Polen (Longerich, 283ff.).
Aus historischer Distanz gesehen: Die Deutsche Bahn begreift sich nicht als Rechtsnachfolgerin der Deutschen Reichsbahn (DRB), hat an deren Deportationen jedoch viel verdient. Im Gegensatz dazu hat die SNCF ihre institutionelle Kollaboration, obwohl untergeordnet, an den Todestransporten anerkannt und sogar direkte Entschädigungen geleistet, obwohl alle Transporte, die ab 10.8. 1942 vom Sammellager Drancy in die Vernichtungslager in Osteuropa stattgefunden haben, von deutschem NS-Personal begleitet und abhängig von der Eisenbahntransportleitung der Wehrmacht (Lieb, 398ff.) sowie der Feldgendarmerie (Curilla, 335ff.) waren. Bereits am 13.5.1942 hatte der Generalleutnant der Wehrmachts-Eisenbahntransport-Abteilung West, Otto Kohl, zugesichert, das notwendige „rollende Material und die Lokomotiven“ für Deportationen aus Drancy bereitzustellen.
Zu Reichsbahn (DRB) und SNCF
- Bachelier, Christian. La SNCF sous l’occupation allemande. 1940-1944. Rapport documentaire. Dokumentationsbericht. CNRS 1996
- Buchmann, Jean, Dupuy, Jean-Marc, Andreas Knipping, Andreas, Wenzel, Hans-Jürgen. Eisenbahngeschichte Elsass-Lothringen. EK- Verlag 2021
- Die Reichsbahn. Amtliches Nachrichtenblatt der deutschen Reichsbahn und der Reichsautobahnen. Herausgegeben im Reichsverkehrsministerium. Berlin W 8. Verlag Otto Elsner. 16. Jg. 1940
- Fontaine, Thomas. Cheminots victimes de la répression. 1940-1945. Éditions Perrin 2017
- Forthoffer, Joel. Les chemins de fer en Alsace-Moselle pendant la seconde guerre mondiale. Ed. Jerôme Do Benzinger. Colmar 2012
- Geschäftsbericht der Deutschen Reichsbahn über das Geschäftsjahr 1940. Bericht 14-19. 1938-1943. Berlin
- Kreidler, Eugen. Die Eisenbahnen im Machtbereich der Achsenmächte während des Zweiten Weltkriegs. Einsatz und Leistung für die Wehrmacht und Kriegswirtschaft. Göttingen 1975. S. auch: Streckenkarte der RDB Karlsruhe, in die das elsässische Netz einbezogen war.
- Lieb, Peter. Konventioneller Krieg oder NS-Weltanschauungskrieg? München 2007
- Meyer, Ahlrich. Täter im Verhör. Die „Endlösung“ der Judenfrage in Frankreich 1940-1944. Darmstadt 2005
- Transports ferroviaires dans la France en guerre 1939-1945. Textes réunis et édités par Marie-Noelle Polino, John Barzman, Hervé Joly (éd). Publication des Universités de Rouen et du Havre. 2008
Übergreifende Aspekte
- Browning, Christopher. Die Entfesselung der „Endlösung“. Nationalsozialistische Judenpolitik 1939-1942. München 2003. S.142 ff.
- Düwell, Kurt. Die Rheingebiete in der Judenpolitik des Nationalsozialismus vor 1942. Bonn 1968. S. 253ff.
- Longerich, Peter. Politik der Vernichtung. Eine Gesamtdarstellung der NS-Judenverfolgung 1939-1945. München 1998. S.282ff.
- Teschner, Gerhard J. Die Deportation der badischen und saarpfälzischen Juden am 22. Oktober 1940. Vorgeschichte und Durchführung der Deportation und das weitere Schicksal der Deportierten bis zum Kriegsende im Kontext der deutschen und französischen Judenpolitik. Ffm 2002
Abbildungen Copyright: Cornelia Frenkel



