Ein blinder Fleck unseres Rechtssystems: Freiburger Uni-Mitarbeiter filmte heimlich über 800 Frauen
Seit 2009 filmte Michael W. (57) als Mitarbeiter des Service Centers der Universität Freiburg heimlich über 800 Frauen an
Seit 2009 filmte Michael W. (57) als Mitarbeiter des Service Centers der Universität Freiburg heimlich über 800 Frauen an ihrem Arbeitsplatz, auf Dienstreisen und im Bad einer von ihm vermieteten Wohnung – all das mithilfe versteckter Videokameras. Als Studierendenberater war er für die Betreuung der Studierenden zuständig, erhielt Zugriff auf persönliche Daten und vermittelte so seine Wohnung an hunderte junge Student:innen.
Besagte Wohnung betrat Michael W. mehrmals wöchentlich unter dem Vorwand von Reparaturen. Während dieser Besuche tauschte er die Speicherkarten der installierten Kameras aus. Ans Licht kam all das erst, als einer Mitbewohnerin das summende Netzteil der Kamera auffiel.
Die Polizei fand bei ihren Ermittlungen tausende Videos auf diversen Festplatten. Sortiert waren die Dateien nach Vornamen, Herkunft und „Special“ der Aufnahme. Sie seien Mittel zur Selbstbefriedigung des Täters gewesen, heißt es bislang.
Am 9. März 2026 fand im Amtsgericht Freiburg eine Sitzung zu diesem Fall statt. Hier wurde der Täter zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung aufgrund von Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§201a StGB) verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor 2,5 Jahre ohne Bewährung gefordert. Für Empörung sorgt derweil u.a., dass die Straftat nicht als Sexualdelikt anerkannt wird, sondern nur als Privatsphärendelikt nach §201a, da es sich, laut Gericht, um Aufnahmen in einem „besonders geschützten Raum“ handeln würde. Heimliche Bildaufnahmen in der privaten Wohnung werden demnach nicht als Sexualdelikt anerkannt.
Auffällig: Von den über 800 betroffenen Frauen, die seit 2009 heimlich durch den Mitarbeiter des Service Centers der Freiburger Universität gefilmt wurden, konnten nur knapp 70 Fälle vor Gericht verhandelt werden. Sie alle stammen aus den Jahren 2019 bis 2024 – Taten vor diesem Zeitraum seien inzwischen verjährt. 30 der betroffenen Frauen muss Michael W. Schmerzensgeld in Höhe von je 3500 Euro zahlen. Tatsächlich wissen viele der betroffenen Personen nicht, dass sie überhaupt auf den Videoaufnahmen zu sehen sind, da ein nicht unerheblicher Teil bislang nicht identifiziert werden konnte.
Nachdem die Universität im Februar 2024 von den heimlichen Aufnahmen in der Wohnung ihres ehemaligen Mitarbeiters erfahren hatte, sprach sie eine fristlose Kündigung aus und verwehrte dem Täter den Zutritt zum Arbeitsplatz. Erst später stellte sich heraus, dass auch an der Universität selbst Kameras installiert wurden. Michael W. erhob gegen die fristlose Kündigung eine Klage, Begründung: die Kündigung wurde aufgrund des Filmens im privaten Raum und nicht in der Universität ausgesprochen. Bei diesem Prozess einigte man sich auf einen Vergleich und laut Badischer Zeitung auf eine Abfindung von rund 25.000 Euro, was die Universität bislang jedoch abstreitet.
Wie es dazu kommen konnte, das mehr als 800 Frauen über 15 Jahre hinweg heimlich durch einen Mitarbeiter der Universität Freiburg gefilmt werden konnten, bleibt ein Rätsel. Was kein Rätsel ist: Immer wieder werden Frauen Opfer sexualisierter Gewalt – werden heimlich gefilmt, er- und überleben Übergriffe, werden missbraucht, psychisch und physisch. Und immer wieder sticht dabei eines ins Auge: Die Strafen der Täter fallen mild aus. Erst im Dezember vergangenen Jahres sorgte das Verfahren gegen einen Umkircher Arzt für Aufruhr: Er gestand den Missbrauch einer Patientin und musste dafür 7.500 Euro zahlen. Das Verfahren wurde eingestellt. Ähnlich sah es bei einem Arzt im Hochschwarzwald aus, der trotz des wiederholten sexualisierten Missbrauchs zahlreicher Patientinnen noch heute in seiner Praxis tätig ist, seine Strafe: er darf Frauen unter einem gewissen Alter nicht mehr behandeln. Oder der Prozess um den Physiotherapeuten Michael A., der 17 seiner Patientinnen im Alter von 15 bis 83 Jahren in seiner Praxis missbraucht hat – vier von ihnen wurden vergewaltigt. Dafür verurteilte ihn das Rostocker Landgericht im vergangenen November zu fünf Jahren Haft – und einem fünfjährigen Berufsverbot.
Das Fazit: Der Schutz von Frauen und die Ahndung sexueller Gewaltdelikte ist und bleibt ein blinder Fleck unseres Rechtssystems. Und damit auch ein Freifahrtschein für Täter.
Das Frauenkollektiv und das Studierendenkollektiv rufen zu einer Kundgebung am 16. März, 13 Uhr vor dem Kollegiengebäude 1 der Universität Freiburg auf.
Foto: Mathias Reding/pexels




