Zusammenschluss studentischer Organisationen sprechen Appell an die Bundesregierung aus: 2023 muss das Jahr der BAföG-Reform werden
Die aktuellen multiplen Krisen treffen Studierende hart. Nach der „21. Sozialerhebung“ des Bundes und des Deutschen Studierendenwerks (DSW) verfügten schon vor der Corona-Pandemie rund 28 Prozent der Studierenden über weniger als 700 Euro im Monat. Ihr Budget ist auf Kante genäht – diese Naht droht jetzt zu reißen, da die Preise für Lebensmittel, Strom, Gas und Wärme extrem gestiegen sind. Aus diesem Grund fordert der freie Zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) die Bundesregierung dazu auf, sowohl eine BAföG-Erhöhung als auch die angekündigte BAföG-Strukturreform im Jahr 2023 zu realisieren.
Konkret sehen die Forderungen wie folgt aus:
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Eine deutliche Anhebung des BAföG-Grundbedarfs, der Wohnkostenpauschale und der Elternfreibeträge: Die Bundesregierung hat Anfang 2023 den Grundbedarf beim Bürgergeld auf 502 Euro festgelegt. Dies ist nach Auffassung der Regierung das Existenzminimum. Der BAföG-Grundbedarf von derzeit 452 Euro im Monat liegt deutlich unter diesem Minimum. Studierende essen, trinken und heizen aber nicht weniger als andere Menschen. Sie sind auch keine Bürger:innen zweiter Klasse. Deshalb bedarf es einer schnellen Angleichung. Mit der BAföG-Wohnkostenpauschale von derzeit 360 Euro im Monat kann man sich in nahezu sämtlichen Hochschulstädten kaum ein WG-Zimmer leisten. Diese Pauschale muss deutlich steigen. Auch die Elternfreibeträge sind im Jahr 2023 anzupassen, damit mehr als 11 Prozent aller Studierenden das BAföG bekommen können.
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Eine echte BAföG-Strukturreform: Fast 40 Prozent aller Studierenden haben laut BAföG-Bericht der Bundesregierung von vornherein keine Chance, BAföG zu bekommen – und zwar vollkommen unabhängig davon, über wie wenig Geld sie verfügen –, weil sie das Studienfach gewechselt haben oder zu lange studieren. Das zeigt: Das BAföG ist über einen langen Zeitraum nicht an die veränderten Lebenswirklichkeiten angepasst worden. Die Bundesregierung muss deshalb die Anforderungen des Deutschen Bundestags vom 23. Juni 2022 (z.B. Studienstarthilfe) umsetzen.
Getragen wird die Forderung durch das Deutsche Studierendenwerk (DSW), dem Freien Zusammenschluss von Student*innenschaften (fzs), Mitgliedern des Bundesvorstandes der Juso-Hochschulgruppen, dem Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS), dem Campusgrün Bundesvorstand sowie dem Bund der Liberalen Hochschulgruppen. „Die Breite unseres Bündnisses zeigt, dass studentische Armut von der Politik endlich ernst genommen werden muss. Wir sind uns einig: Die BAföG-Strukturreform ist längst überfällig und gerade durch die derzeitige Inflation brauchen wir dringend noch in diesem Jahr eine deutliche Anpassung der Bedarfssätze“, so Carlotta Eklöh, Vorstandsmitglied im Freien Zusammenschluss von Student*innenschaften (fzs).
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- Appell an die Bundesregierung: 2023 muss das Jahr der BAföG-Reform werden: Foto: cottonbro studio via pexels