Breites Bündnis aus Jugendorganisationen, Fraktionen, Gemeinderatslisten und Interessensverbänden will gegen Musikboxenverbot in Freiburger Parkanlagen klagen
Gegen eines der derzeit wohl am heftigsten diskutierten Stadtthemen formiert sich nun breiter Widerstand: Ein Bündnis aus Jugendverbänden, Parteijugenden, Gemeinderatsfraktionen und zivilgesellschaftlichen Organisationen will unter Federführung des Arbeitskreises kritischer Jurist:innen (akj) und mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Klage am Verwaltungsgerichtshof gegen die vom Gemeinderat am 16. Mai 2023 beschlossene Parkanlagensatzung einreichen. Finanziert werden soll die Klage durch ein Crowdfunding.
Das Bündnis kritisiert insbesondere, dass das Verbot von Musikboxen und Musikinstrumenten zwischen 23 und 6 Uhr nicht nur in Problembereichen, sondern pauschal in einer Vielzahl von Parks erlassen wurde. Nach Meinung des Klagebündnisses ist diese Regelung nicht verhältnismäßig und schränkt die allgemeine Handlungsfreiheit zu pauschal ein. „Wir sind schockiert über die unangemessenen Regelungen, mit denen der Gemeinderat einmal mehr junge Freiburger:innen aus dem öffentlichen Raum verdrängt“, äußert sich Jan Rahner, Mitglied des akj Freiburg. Um den Schutz der Nachtruhe zu wahren, gäbe es bereits eine breite Regelung durch die geltende Polizeiverordnung.
„Gemeinsam mit dem Ring politischer Jugend (RPJ) haben wir innerhalb weniger Tagen über 3000 Unterschriften gegen das Musikboxenverbot gesammelt. Diese Resonanz zeigt, wie sehr das Thema junge Menschen in Freiburg umtreibt und wie überrumpelt sie von der voreiligen Entscheidung des Gemeinderats waren. Dieser hat mit seiner Entscheidung erneut im Eiltempo Fakten geschaffen, anstatt mit den jungen Menschen in einen Dialog zu kommen, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten“, erklärt Seren Haliloğlu von den Jusos Freiburg. Ein Antrag der Fraktionen Eine Stadt für alle und JUPI auf Vertagung des Beschlusses und besseren Einbezug der Öffentlichkeit wurde von einer Gemeinderatsmehrheit abgelehnt.
Auch Dorothea Schiewer, stellvertretende Vorsitzende des Stadtjugendringes, kritisiert den Ausschluss Jugendlicher. „Nach Gemeindeordnung müssen Jugendliche an Entscheidungen beteiligt werden, wenn ihre Interessen berührt werden. Dies ist in diesem Fall schlicht nicht geschehen. Daher halten wir den Satzungserlass schon aus diesem Grund für rechtswidrig.“ Dieser Fall wie auch viele weitere würden zeigen, dass die Verwaltung der Stadt Freiburg kein funktionierendes Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung habe. Die IG Subkultur ärgert besonders, dass auch Musikinstrumente unter das Verbot fallen. „Warum eine Jamsession in der hintersten Ecke des Dietenbachparks verboten werden muss, erschließt sich uns nicht. Musikalische Darbietungen waren grundsätzlich nie Teil der Beschwerdelage. Dieses Verbot ist auch ein ungerechtfertigter Eingriff in die Kunstfreiheit.“ Auch weitere Regelungen der Satzung werden scharf kritisiert, darunter das pauschale Nächtigungsverbot, welches besonders wohnungslose Menschen trifft.
Bereits 2008 scheiterte die Stadt Freiburg vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, der das damalige Alkoholverbot in der Freiburger Innenstadt nach Klage des akj für rechtswidrig und damit nichtig erklärte. Dass die Freiburger Kommunalpolitik dennoch erneut den Weg unverhältnismäßiger Verbote gewählt hat, zeige, dass sie es immer noch nicht verstanden hat, ausgewogene und sozial gerechte Politik für alle Menschen in Freiburg zu machen. Die beteiligten Gruppen appellieren an den Gemeinderat und die Stadtverwaltung, sich von dieser Form der Verbotspolitik endlich zu verabschieden.
Personen, die bereits von Maßnahmen auf Grundlage der neuen Regelungen betroffen waren oder sind, können sich an das Klagebündnis wenden (Mail: parkanlagensatzung@akj-freiburg.de).
Das Crowdfunding ist unter folgendem Link abrufbar: gofund.me/de879626
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- Breites Bündnis will gegen Musikboxenverbot klagen: Foto: Daniel Pratt via pexels