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Landesmedienanstalt verweigert Radio Dreyeckland Mittel aus Rundfunkbeitrag

Radio Dreyeckland auf Spenden angewiesen

Radio Dreyeckland bietet ein Radioprogramm an – wie jedes Radio. Klingt banal, ist aber für den
Präsidenten der Landesmedienanstalt (LfK) Thomas Langheinrich offenbar nur schwer einsichtig
und Anlass für eine groteske Haarspalterei. Er fordert von den Honorarkräften bei RDL den
Nachweis, welcher Teil ihrer Arbeit dem Programm dient und welcher lediglich ‚koordinierend‘ ist.
An den Nachweis knüpft er die Auszahlung eines nicht geringen Anteils der jährlichen Fördermittel.

Ein solcher Nachweis kann aber gar nicht erbracht werden, denn die Arbeit im Radio dient
grundsätzlich dazu ein Radioprogramm auf die Beine zu stellen. Eine Trennung in ‚koordinierend‘
und ‚Programm‘ ist paradox. Ein Beispiel: Regelmäßig finden Freiburger Gruppen ihren Weg zu
RDL. Ist es nur eine koordinierende Tätigkeit oder dient es dem Programm, wenn etwa eine
Tierrechtsgruppe von einer Honorarkraft an das Radiomachen herangeführt wird? Wenn sie mit
der Gruppe ein Sendekonzept entwickelt, Themen bespricht, Interviews plant, Moderationstexte
entwirft, ins Schnittprogramm einführt und nach der Sendung Feedback gibt?

Mit seiner Verweigerung von Fördermitteln stellt sich der LfK-Präsident eigenmächtig über das
Gesetz, denn die LfK soll „Formen lokaler und regionaler nichtkommerzieller
Rundfunkveranstaltung fördern“ (§47 Abs 1 Satz 2 LmedienGesetz). Rundfunkveranstaltung im
Sinne von Herrn Langheinrich hat offenbar nichts mit Radio zu tun, geschweige denn mit
unterschiedlichen Formen davon.

Offensichtlich will er Radio Dreyeckland mit dieser Haarspalterei mundtot machen. Die Qualität
und Leistung eines Radios wie RDL soll entwertet und auf das Niveau eines Hobbyradios gebracht
werden. Wir verstehen diese Maßnahme auch als Angriff auf die Rundfunkfreiheit.

RDL muss nun auf dem Klageweg möglichst die ihm zustehenden Rundfunkgebührenmittel
schnell durchsetzen. Für diesen kostenträchtigen Weg, der die Rundfunkfreiheit verteidigt,
ist RDL auf die Spenden seiner HörerInnen angewiesen.

 

RDL gerät an den Rand der Überschuldung

Alles andere als banal sind die Folgen dieser Verweigerung für RDL. Für das laufende Jahr 2014
droht zwar (noch) keine Insolvenz, dennoch steht Radio Dreyeckland am Rand einer
Überschuldung. Die vierteljährlich anstehenden Förderraten wurden lediglich im Januar und im
April voll ausgezahlt, die Rate im Juli dann aber verweigert und im August nur teilausbezahlt. Beim
Verwaltungsgericht Stuttgart hat RDL daher bereits Ende Juli eine Untätigkeitsklage gegen die
Landesmedienanstalt erhoben. Im Oktober wurde nur ein Teilbetrag der üblichen Rate überwiesen.
Insgesamt fehlen 16.700 €
Für Radio Dreyeckland ist das Verhalten von Herrn Langheinrich leider nichts Neues. In der
Vergangenheit gab es von ihm immer wieder Angriffe gegen das freie Radio im Südwesten.
Mehrfach hat er Radio Dreyeckland Vorgaben gemacht, die keine Grundlage in den Gesetzen
haben und RDL bei der Ausübung der Rundfunkfreiheit massiv beeinträchtigen. Als Druckmittel
dient ihm dabei regelmäßig die Verweigerung der Fördermittel. So konnte er Radio Dreyeckland im
Jahr 2007 nahe an den Abgrund der Insolvenz bringen, die Solidarität der HörerInnen half RDL
aber, die Pleite abzuwenden. Leidtragende waren die HörerInnen am Hochrhein, die das RDLProgramm
nun nicht mehr empfangen können.

 

Bürokratie als Machtinstrument: Ein kleiner Einblick, wie der Präsident Vorwand um
Vorwand erfindet, um RDL Fördermittel zu verweigern

RDL reichte fristgerecht zum 28. Februar seinen Förderantrag für das laufende Jahr bei der
Behörde ein. Seit Monaten (er)findet nun der nach Gutsherrenart agierende LfK-Präsident immer
neue Vorwände, um dem Antrag nicht stattzugeben und nicht zu zahlen. So ordnete er eine
Verwendungsprüfung des Haushaltsjahres 2012 an, bei der RDL sofort in eine Ortsprüfung
einwilligte. Der Präsident ließ hierfür eine komplett elektronische, nicht anonymisierte Übermittlung
aller (!) Buchungsbelege anfordern, Personendaten mit eingeschlossen. RDL wies diese
Maßnahme als unverhältnismäßig zurück und bestand auf eine datenschutzrechtlich
angemessene Prüfung. Herr Langheinrich verweigerte daraufhin am 27.Mai 2014 – mittlerweile 3
Monate nach Antragstellung – jegliche Bescheidung und weitere Zahlung. Besonders pikant daran:
Die Weigerung des Präsidenten ist ausgerechnet auf demselben Blatt handschriftlich vermerkt, auf
dem seine eigene Förderabteilung bereits den Entwurf für einen positiven Bescheid verfasst hatte.
Eigentlich hätte nun die bürokratische Scharade beendet sein können, denn die Wirtschaftsprüfer
fanden bei der Ortsprüfung kein Knock-Out-Kriterium. Doch weit gefehlt. Die von Herrn
Langheinrich beauftragten und wirtschaftlich abhängigen Prüfer mussten einen mit der LfK Spitze
abgesprochenen Prüfungsvermerk anfertigen um mit Vorwänden einen Teilbescheid am 1. August
14 zu rechtfertigen, der RDL 16.700 € aus dem Rundfunkbeitrag willkürlich verweigerte.
Dieser ‚Teilbescheid‘ ist ein Dokument kafkaesken Ranges, Ausdruck eines maximal
bürokratischen Systems unterschiedlichster Fördertöpfe und eine penible Belehrung darüber, was
bei einem freien Radio angeblich nicht förderungswürdig ist. Obwohl die LfK Förderziele wie
Meinungsvielfalt bei den Radios verfolgen muss, sollen nun also ‚Redaktions- und
Moderationsleistungen‘ nicht mehr gezahlt werden! Zur Erinnerung: Es geht hier um Gelder aus
dem Rundfunk(!)beitrag. Wäre also demnach RDL eine Blaskapelle, dann würde es für das
Blasmusikstück auch keine Musik-Förderung geben dürfen. Nachweislich – und mittlerweile auch
schriftlich eingestanden – waren alle angeblich nicht gegebenen Voraussetzungen längst im Mai
wie am 1.8.2014 erfüllt. Trotzdem weigert sich Herr Langheinrich auch jetzt im Oktober weiterhin
den Förderbescheid entsprechend der offenkundigen Sach- und Rechtslage abzuändern und zu
unterzeichnen. Auch der Medienrat, der als Gremium der Rundfunkaufsicht in Baden-Württemberg
insbesondere die „Gewährleistung der Meinungsvielfalt“ zur Aufgabe hat, nimmt diese
Verantwortung nicht wahr. Von uns auf das Fehlverhalten des LfK-Präsidenten hingewiesen, stellte
der Medienrat sich opportunistisch hinter ihn, statt die Rechte der freien Radios zu gewährleisten.

 

Behördenfossile ignorieren den Willen des Gesetzgebers
Das Platzhirschverhalten eines Reliktes alter CDU-Tage ist umso absurder, weil längst das von
Grün-Rot mit überwältigender Landtagsmehrheit zum 1.1.2013 geänderte Landesmediengesetz
die Landesmedienanstalt zu einer Förderung der freien Radios gesetzlich verpflichtet: „Sie soll
Formen lokaler und regionaler nichtkommerzieller Rundfunkveranstaltung fördern“ (§47 Abs 1 Satz
2 LMedienGesetz). Damit diese Rundfunkveranstaltungen gerade im lokalen Raum durch ihre
Themenbearbeitung die Meinungs- und Kulturvielfalt im Hörfunk verstärken, lautet die
Gesetzesbegründung. So oder so belegen aber die LfK-Jahresberichte, dass vor allem den
kommerziellen Veranstaltern im Ländle weiterhin mehr Rundfunkgebühren zugeschustert werden,
trotz ihrer Gewinnerzielung und einer bloßen „kann“-Förderungsmöglichkeit.

Andreas Reimann (RDL)